Vergütung
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung vor:
Die Abrechnung nach Streitwerten und Vergütungssätzen (RVG), die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars.
Ich informiere Sie gerne.
Sollten Sie einen Prozeß führen, ohne hierzu finanziell in der Lage zu sein, kann Ihnen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auf Antrag Prozeßkostenhilfe bzw Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.
Die Kosten für eine rechtliche Erstberatung betragen maximal 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren rechtlichen Vorgehens.